Bringen Sie Ihr defektes Gerät zur Reparatur -
es lohnt sich
Ihr Beitrag zur Umwelt
Der Reparaturbonus ist ein Programm, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen.
Es soll die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fördern, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
Um den Reparaturbonus erhalten zu können, müssen Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen.
Sie können anschließend einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal der SAB stellen.
Förderfähige Elektro- und Elektronikgeräte:
Um den Reparaturbonus in Anspruch nehmen zu können, müssen Ihre defekten Elektro- und Elektronikgeräte gelistet sein. Überprüfen Sie mithilfe der Liste Förderfähiger Elektro- und Elektronikgeräte, ob
Ihr Gerät für den Reparaturbonus infrage kommt.
Um den Reparaturbonus erhalten zu können, muss die Reparatur von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchgeführt werden.
Weitere Voraussetzungen für den Reparaturbonus:
• Hauptwohnsitz in Sachsen: Der Reparaturbonus gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
• Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dies ist erforderlich, um eine rechtsverbindliche Einwilligung für die Förderung zu geben.
• Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro: Die Reparaturrechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro inklusive Umsatzsteuer aufweisen, um förderfähig zu sein.
Rechnungen unter diesem Betrag sind nicht förderfähig.
• Förderhöhe: Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% der Reparaturkosten erstattet bekommen können, jedoch höchstens
200 Euro.
Weiter Informationen auf der WEB-Seite der SAB: